M. Sc. Christina Somberg
Schwerpunkte
Anpassungsstörungen
Depression, Burnout- Syndrom
Angststörungen
Zwangsstörungen
Traumata
Persönlichkeitsstörungen
Somatisierungsstörungen
Ablauf
Zu Beginn vereinbaren wir einen Termin um Ihr Anliegen zu besprechen. Während dieses Erstgesprächs wird geschaut, ob ein behandlungsdürftiges Problem zu Grunde liegt. Wenn eine psychische Störung vorliegt, wird die Therapie von den Krankenkassen übernommen.
Nach diesem Gespräch gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es weiter gehen kann:
Ich biete Ihnen einen Therapieplatz an, je nach möglicher Kapazität.
Ich nehme Sie auf meine Warteliste auf und kontaktiere Sie, sobald ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann.
Sie nehmen andere Formen der Hilfe in Anspruch (z.B. Krankenhaus, Beratungsstellen, Selbsthilfe).
Sollte ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten können, prüfen wir gemeinsam in den folgenden Sitzungen (probatorische Sitzungen), ob wir den weiteren Weg gemeinsam gehen wollen. Entscheiden wir uns für einen gemeinsamen Weg, beantragen wir die Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Zunächst wird eine Kurzzeittherapie beantragt, welche 12 Sitzungen umfasst. Bei Bedarf kann die Kurzzeittherapie um weitere 12 Sitzungen verlängert werden. Sollte anschließend weiterhin ein Bedarf bestehen, findet eine Umwandlung in eine Langzeittherapie statt, was eine Verlängerung von weiteren 36 Stunden beinhaltet.
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